Monday, February 21, 2011

Isra-Mart srl:Photovoltaik: Bundesländer legen Bauordnung unterschiedlich aus

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Isra-Mart srl news:

Die Zeitschrift Finanztest weist in ihrer März-Ausgabe auf eine erhebliche Rechtsunsicherheit für Betreiber von Photovoltaik-Anlagen hin. In den Bauordnungen der Bundesländer steht zwar, dass für Photovoltaik-Anlagen auf Gebäuden keine Genehmigung nötig ist. Wenn die Eigentümer den Strom jedoch ins öffentliche Netz speisen, kann die Photovoltaik-Anlage doch genehmigungspflichtig sein. In reinen Wohngebieten kann das Bauamt die Photovoltaik-Anlage sogar verbieten.

Die Rechtslage ist kompliziert und wird unterschiedlich ausgelegt. In Niedersachsen brauchen Hauseigentümer eine Baugenehmigung, wenn sie Photovoltaik-Strom ganz oder überwiegend ins Netz speisen. Das tun fast alle, weil sich die Photovoltaik-Anlage sonst nicht rechnet. Die oberste Baubehörde des Bundeslands stuft die Netzeinspeisung als gewerbliche Gebäudenutzung ein, die in allgemeinen Wohngebieten nur ausnahmsweise und in reinen Wohngebieten gar nicht zulässig ist. Auch in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist eine Genehmigung nötig, wenn der Photovoltaik-Strom nicht überwiegend selbst verbraucht wird. In Bayern und Baden-Württemberg brauchen Hauseigentümer dagegen selbst dann keine Genehmigung, wenn sie den Photovoltaik-Strom komplett an den Netzbetreiber verkaufen. Das gleiche gilt zum Beispiel in Berlin, Bremen und Hamburg.