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Die Photovoltaik-Förderung kann ab 1. Juli um 3 bis 15 Prozent zusätzlich gekürzt werden. Die Förderanpassung greift aber nur, wenn der Zubau an Photovoltaik-Leistung in diesem Jahr entsprechend hoch ausfällt. Diese Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), die von der Photovoltaik-Branche mitgetragen wird, hat der Bundestag gestern Abend beschlossen.
Die neue Regelung sieht eine schrittweise und am Marktzuwachs orientierte Reduzierung der Photovoltaik-Förderung vor. Dadurch wird eine langfristige Begrenzung der EEG-Umlage zur Markteinführung der Photovoltaiktechnologie auf rund 2 Cent je Kilowattstunde ermöglicht. Damit macht die Photovoltaikstromumlage gleichbleibend etwa 8 Prozent vom Verbraucherstrompreis aus. Der Anteil von Photovoltaikenergie an der Stromerzeugung in Deutschland soll von rund 3 Prozent in diesem Jahr auf rund 10 Prozent im Jahr 2020 gesteigert werden.
Berechnungsgrundlage für die mögliche Förderkürzung ist die Entwicklung der Nachfrage nach Photovoltaik-Anlagen in den Monaten März bis Mai. Auf Basis dieses Zeitraums wird die Entwicklung für das Gesamtjahr prognostiziert.