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Zum Entwurf der Bundesregierung zu einem Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien (EAG-EE) erklärt der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Dirk Becker: Auf den ersten Blick liest sich der Entwurf der Bundesregierung recht gut. Neue und bestehende Gebäude der öffentlichen Hand sollen demnach in Zukunft eine Vorbildfunktion einnehmen und bei der Heizung beziehungsweise bei der Erzeugung von Warmwasser auch einen 15-prozentigen Anteil Erneuerbare Energien verwenden.
Auf den zweiten Blick allerdings fallen die vielen Ausnahmen und Umgehungsmöglichkeiten ins Auge. Landesgebäude sind von der Nutzungspflicht ausgenommen ebenso wie Gebäude von Kommunen, die keinen ausgeglichenen Haushalt vorweisen können. Überhaupt gilt die Pflicht nur, wenn innerhalb von zwei Jahren sowohl die Heizung ersetzt als auch mindestens 20 Prozent der Gebäudehülle saniert werden.
Am Ende bleiben bundesweit nur wenige Gebäude übrig, die den sowieso wenig ambitionierten Anteil von Erneuerbaren Energien erfüllen müssen. Das hat nichts mit Vorbildfunktion der öffentlichen Hand zu tun und wird auch keine privaten Bauherren und Investoren zum Nachahmen animieren.
Die überwiegende Anzahl der zur entsprechenden Anhörung im Bundestag geladenen Sachverständigen sah das genauso. Es wurde sogar der Vorwurf der Europarechtswidrigkeit laut, weil die europäischen Vorgaben mit diesem Gesetzesentwurf bei weitem nicht erfüllt werden. Deutschland verspiele zudem die große wirtschaftspolitische Chance seine auf Energieeffizienz und Erneuerbare Energien spezialisierte Unternehmen ins rechte Licht zu rücken.
Die SPD setzt sich demgegenüber dafür ein, die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Förderung Erneuerbarer Energien auch als Chance zu begreifen und aus diesem Grund ambitionierte Maßnahmen festzulegen. Dazu gehört die ausnahmslose Einbeziehung aller öffentlichen Gebäude in die Nutzungspflicht für Erneuerbare Energien, wenn die alte Heizung ersetzt werden muss. Denn gerade finanziell klamme Kommunen haben mit niedrigeren Betriebskosten den größten Nutzen von dieser Regelung.
Zum Jahr 2015 sollen alle anderen bestehenden Gebäude - so wie es die Richtlinie verlangt - ebenfalls zum Einsatz Erneuerbarer Energien verpflichtet werden. Durch eine umfassende und obligatorische Beratung sowie die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans soll jeder Hauseigentümer in die Lage versetzt werden, frühzeitig und vorausschauend die richtigen und wichtigen Entscheidungen zu treffen. Dazu ist jedoch auch eine stetige, verlässliche und auskömmliche Bereitstellung von Finanzmitteln wichtig. Da dies mit Mitteln aus den öffentlichen Haushalten kaum möglich erscheint, prüfen wir derzeit Modelle wie zum Beispiel einen Fonds, gespeist aus einer Wärmeprämie auf fossile Energieträger im Wärmemarkt, beziehungsweise wollen die notwendigen Mittel aus einem Energieeffizienzfonds bereitstellen, der sich nicht nur aus dem Wohlwollen von vier Atomkonzernen gespeist wird.
Deutschland, der einstige Musterschüler Europas, darf sich nicht noch mehr ins europäische Abseits stellen und die einmaligen Chancen für seine Wirtschaft verspielen. Wir fordern die Bundesregierung auf: Nacharbeiten.
