Tuesday, January 25, 2011

Isra-Mart srl:Italien: Neues Gesetzesvorhaben im Bereich der Erneuerbaren Energien

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Isra-Mart srl news:

Durch ein Legislativdekret zur Durchführung der Richtlinie 2009/28/CE („decreto rinnovabili“) werden bald neue Maßnahmen festgelegt werden, um den Vorgaben der EU im Bereich der erneuerbaren Energien bis 2020 nachzukommen. Der Text, der unter anderem Änderungen an der bisher geltenden Rahmengesetzgebung zu den erneuerbaren Energien (Legislativdekret 387/2003) anstrebt, befindet sich auf dem Wege der Verabschiedung. Er wurde vom Ministerrat bereits genehmigt und wird zur Zeit von den einzelnen parlamentarischen Ausschüssen geprüft, welche eine Stellungnahme ausarbeiten. Ebenfalls hat noch eine Stellungnahme der Konferenz Staat – Regionen zu erfolgen.

Die wichtigsten Themen, die diese vorläufige Fassung des Gesetzestextes aufgreift, betreffen die Genehmigungsverfahren für Anlagen im Bereich der erneuerbaren Energien, die Fördermittel für Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf Ackerflächen, die Ausbildung von Fachkräften, die die Installation von bestimmten Anlagen in Gebäuden vornehmen, sowie Vorschriften zur Wärmeeindämmung und zum Elektrizitätsverbrauch bei Neubau und Renovierung von bestehenden Gebäuden. Ebenso werden neue Grundsätze für die Regelungen der Fördermittel im Bereich der erneuerbaren Energien genannt, die ab 2013 Anwendung finden sollen.

Bezüglich der Genehmigungsverfahren kann allgemein festhalten werden, dass den einzelnen Regionen mehr Spielraum in der Ausgestaltung der konkreten Regelungen eingeräumt wird. So ist für den Bau von Anlagen mit einer Leistung von weniger als 20 kW ein Verfahren vorgesehen, das der früheren DIA ähnelt, welche mittlerweile durch die sogenannte SCIA ersetzt wurde. Die Regionen können die Grenze für die Anwendung dieses Verfahrens auf Anlagen bis zu 1 MW anheben. Für Anlagen bis zu 20 kW reicht hingegen eine einfache Mitteilung an die zuständige Behörde aus. Auch hier ist es den Regionen freigestellt, die Grenze auf bis zu 50 kW anzuheben.

Zu der angekündigten Grenze bei der Förderung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf Ackerflächen sei gesagt, dass nach Ablauf eines Jahres ab dem Inkrafttreten des Legislativdekrets in diesen Zonen nur mehr Anlagen mit einer Leistung bis zu 1 MW Fördertarife erhalten sollen. Dies jedoch nur, falls der Antragsteller über eine weitaus größere Fläche verfügt, als jene, die von der Anlage besetzt wird. In diesem Sinne darf das Verhältnis von Leistung der Anlage zu verfügbarer Fläche den Wert 50 kW für jedes verfügbare Hektar nicht überschreiten.

Weiters werden künftig die Fachkräfte, die den Einbau von Biomasse-Heizanlagen, Photovoltaikanlagen und Solaranlagen in Gebäuden vornehmen eine spezifische Ausbildung benötigen. Die Regionen sollen dazu demnächst spezielle Kurse anbieten.