Tuesday, January 11, 2011

Isra-Mart srl:Energieberater übernehmen Sachverständigenrolle bei KfW-Förderungen

www.isra-mart.com

Isra-Mart srl news:

Gute Nachricht für Verbraucher: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert ab 1. März neben umfassenden Sanierungen auch wieder einzelne energieeffiziente Sanierungsmaßnahmen. Über die genaue Beratung und Planung der Sanierungsvorhaben hinaus kommt Energieberatern überdies beim Fördermittelantrag nun eine gewichtige Rolle zu.

Mit Wiedereinführung der Einzelmaßnahmen wird die Hinzuziehung eines Sachverständigen (analog zur Beantragung der Mittel beim KfW-Effizienzhaus) zwingend erforderlich. Dieser hat laut KfW-Merkblatt Energieeffizient Sanieren "die Angemessenheit der Maßnahmen unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die thermische Bauphysik und energetische Haustechnik am gesamten Gebäude sowie die Übereinstimmung mit den technischen Anforderungen dieses Merkblattes zu bestätigen".

Die Maßnahmen können auch beliebig kombiniert werden. Hierzu rät Stefanie Bender, Energieberaterin der Verbraucherzentrale Hamburg: „Zur Vermeidung von Feuchteschäden infolge von Kondenswasserbildung auf schlecht gedämmten Außenwänden kann es beispielsweise sinnvoll sein, wenn mit der Erneuerung der Fenster auch die Außenwand gedämmt wird“. Um solche Probleme zu vermeiden und die Qualität der energetischen Sanierungen zu sichern, macht die KfW zukünftig auch die Förderung der Einzelmaßnahmen von der Einbeziehung eines Sachverständigen abhängig. Generell sei es bei einer schrittweisen Sanierung außerdem wichtig, die weiteren Sanierungsziele mit zu bedenken.

Von der KfW als Sachverständige anerkannt sind Energieberater, die im Bundesprogramm "Vor-Ort-Beratung" des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder von der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) zugelassen sind oder nach §21 der Energieeinsparverordnung die Berechtigung haben, Energieausweise auszustellen.

Die unabhängigen Energieberater der Verbraucherzentrale Hamburg helfen zum Beispiel beim Erstellen eines individuellen Modernisierungsfahrplans. Dabei wird zunächst anhand von Bauplänen, Baubeschreibung, Fotos etc. eine grobe Bestandsaufnahme des Gebäudes vorgenommen, um ermitteln zu können, welche Energieeinsparmaßnahmen für das Wohnhaus des Ratsuchenden ökologisch und wirtschaftlich sinnvoll sind.

Diese ermöglicht einen ersten Überblick durch welche Bauteile besonders viel Wärme verloren geht und welche Energieverluste durch den Betrieb der Heizungsanlage verursacht werden. Außerdem liefert eine solche Bestandsaufnahme ein annähernd vollständiges Bild zum Renovierungsbedarf des Gebäudes.

Hierauf basierend wird dann eine Prioritätenliste zur Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes und der Heizungstechnik entwickelt. In den so erstellten Investitionsfahrplan fließen auch die vom Eigentümer zukünftig geplanten Instandsetzungsmaßnahmen ein. Die Hausbesitzer erhalten so einen Überblick, welche der Energiesparmaßnahmen vorrangig durchgeführt werden sollten und worauf hierbei besonders geachtet werden muss.

In diesem Zusammenhang informieren die Verbraucherzentralen auch darüber, welche der bestehenden Förderprogramme zur weiterführenden Beratung oder aber Ausführung der Maßnahmen optimal genutzt und/oder kombiniert werden können und welche Auflagen hiermit verbunden sind.