Monday, December 20, 2010

Isra-Mart srl:Polen: Anzahlungen auf die Gebühr für Netzanschluss – haben sie den Markt bereinigt?

www.isra-mart.com

Isra-Mart srl news:

Kürzlich hat sich unter anderem für die polnische Windenergie entschieden, wie viele der in letzter Zeit erlassenen Netzanschlussbedingungen ihre Gültigkeit behalten. Dies steht in Zusammenhang mit der Änderung des Gesetzes über das Energierecht, die am 11. März 2010 in Kraft getreten ist (Gesetz vom 8. Januar 2010 zur Änderung des Gesetzes über das Energierecht und zur Änderung weiterer Gesetze, GBl. vom 8. Februar 2010). Mit der Novellierung wird ein neues Verfahren eingeführt, das spekulativen Handlungen in der Energiebranche vorbeugen soll. Diese Spekulationen beruhten in der Vergangenheit auf der Reservierung von Anschlusskapazitäten und der Weiterveräußerung der Dokumente, die die Netzanschlussbedingungen gewährten. Bis zum Inkrafttreten der Gesetzesnovelle konnte jeder solche Netzanschlussbedingungen praktisch kostenlos erhalten, wobei deren Erlangung allerdings nicht einfach war, insbesondere in Hinsicht auf die technischen Einschränkungen des polnischen Energetiksystems.

Seit März 2010 ist die Beantragung von Netzanschlussbedingungen nun mit einer wesentlichen Investition verbunden. Spätestens innerhalb von 7 Tagen nachdem der Antrag auf Netzanschluss einer Quelle mit einer Spannung über 1 kV eingereicht wurde, muss der Betreiber eine Anzahlung auf die Gebühr für den Netzanschluss leisten, andernfalls wird nicht über den Antrag entschieden. Die Anzahlung beträgt 30 PLN pro Kilowatt der beantragten Anschlussspannung, wobei die Höhe der Anzahlung einerseits die Höhe der voraussichtlichen Gebühr für Netzanschluss und andererseits den Betrag von 3 Mio. PLN nicht übersteigen darf. Die Anzahlung führt dazu, dass wesentliche Geldmittel für eine längere Zeit eingefroren bleiben, weil keine anderen Formen der Finanzierung, wie z.B. durch Bankgarantien, zugelassen wurden.

Bis zum Inkrafttreten der Novelle hatten viele Investoren noch fieberhaft versucht, Netzanschlussverträge auf Grund der bisher erhaltenen technischen Netzanschlussbedingungen abzuschließen. Grund dafür war, dass die Investoren, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits Verträge abgeschlossen hatten, keine Anzahlungen entrichten mussten. Von den Anzahlungen waren darüber hinaus die Investoren befreit, die die Netzanschlussbedingungen vor dem Inkrafttreten des Gesetzes erhalten hatten, dessen Gültigkeit vor dem 11. September 2010 erlosch. Die Investoren hingegen, die ihre Netzanschlussbedingungen zwar vom dem 11. September 2010 erhalten haben, zu diesem Zeitpunkt jedoch noch keinen Vertrag über den Netzanschluss abgeschlossen hatten, waren verpflichtet, ihre Anzahlung innerhalb von 60 Tagen nach dem Inkrafttreten der Novellierung zu entrichten. Andernfalls wurden ihre Netzanschlussbedingungen unwirksam. In Fällen, in denen die Netzanschlussbedingungen vor dem Inkrafttreten der Novelle beantragt aber noch nicht erteilt wurden, waren die Investoren verpflichtet, die Anzahlung innerhalb von 180 Tagen nach dem Inkrafttreten der Novelle zu entrichten, andernfalls wurde nicht über die Anträge entschieden. Da nun alle Übergangsperioden abgelaufen sind, wird demnächst bekannt werden, ob und in welchem Umfang der Markt von Spekulationen bereinigt wurde und ob sich die damit verbundenen Hoffnungen der ernsthaften Investoren für erneuerbare Energien und der Energieerzeuger erfüllt haben.