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Die Energieverbraucher – von großen Industriebetrieben, über Handelszentren und Bürogebäude bis zu den einfachen Haushalten – warten seit langem auf den wirklichen Wettbewerb auf dem Energiemarkt. Dies gilt nicht allein in Polen. Bis zum heutigen Tage weiß eigentlich keiner genau, wie viel Energie tatsächlich kostet. Der Energiemarkt ist eins der natürlichen Monopole, die nach wie vor stark vom Staat dominiert sind. Immer noch herrschen keine echten Marktregeln. In den letzten Jahren werden nur allmählich Schritte vorgenommen, die die Liberalisierung des Marktes zum Ziel haben. Verschiedene Neuerungen hat in diesem Zusammenhang die letzte Novellierung des Energierechts eingeführt.
Eine theoretische Möglichkeit, den Energieversorger frei zu wählen haben Unternehmer bereits seit dem 01.07.2004. Private Haushalte dürfen den Energieversorger seit dem 01.07.2007 frei wählen. Allerdings haben sich bisher nur wenige für den Wechsel des Stromanbieters entschieden. Die Mehrheit der Kunden bleibt nach wie vor in der Gruppe der so genannten Tarifempfänger, d.h. sie kaufen die Energie von ihrem bisherigen Energieanbieter. Die letzte Änderung des Energierechts, die am 11.03.2010 in Kraft getreten ist, hat das Verfahren bezüglich des Wechsels des Versorgers vereinfacht. Kurz danach hat das polnische Amt für Energetik eine Medienkampagne durchgeführt, die den Verbrauchern die Vorteile der Wahlfreiheit vergegenwärtigt soll. Gemäß den aktuellen Vorschriften darf der Endkunde den Energieversorgungsvertrag kostenlos kündigen, indem er eine schriftliche Kündigungserklärung abgibt. Er muss ferner keinen Schadensersatz zahlen, bis auf den, der sich aus dem Vertrag ergibt. Das Kündigungsrecht besteht auch dann, wenn der Vertrag selber kein solches Recht vorsieht oder längere Kündigungsfristen enthält. Der Vertrag wird mit Wirkung zum letzten Tag des Monats aufgelöst, der auf den Monat folgt, in dem der Energieversorger die Kündigungserklärung erhalten hat. Der Kunde darf einseitig einen späteren Zeitpunkt der Vertragsauflösung benennen. Darüber hinaus sind die Energieverkäufer verpflichtet, auf ihren Webseiten sowie an ihrem Sitz die Preislisten für Gas und Energie zur Verfügung zu stellen sowie Informationen über die Anwendung von Preislisten zu geben. Die Energieversorger sind verpflichtet, Informationen über Stromverkäufer, mit denen die Kunden Verträge abschließen können, sowie die AGB zu veröffentlichen. In vielen Fällen jedoch (insbesondere bei Endverbrauchern), bleibt die Möglichkeit, den Energieversorger zu wechseln, eine theoretische Perspektive. Der Grund dafür liegt darin, dass es immer noch an echten Preisalternativen fehlt. Langsam jedoch beginnen erste Änderungen in diesem Bereich zu wirken.
Seit dem 09.08.2010 sind die Energieerzeuger verpflichtet, nicht weniger als 15% der jährlich erzeugten elektrischen Energie auf den Warenbörsen (im Sinne des Gesetzes vom 26.10.2000 über Warenbörsen) bzw. auf dem geregelten Markt (im Sinne des Gesetzes vom 29.07.2005 über den Verkehr mit Finanzinstrumenten) zu verkaufen. Weiter gehende Verpflichtungen zum Energieverkauf auf dem öffentlichen Markt bestehen für die Energieerzeuger, die staatliche Hilfe in Anspruch nehmen (d.h. Mittel auf Deckung von Stranded costs gem. Gesetz vom 29.06.2007 über Regeln der Deckung von in Folge der vorzeitigen Auflösung der langfristigen Energieversorgungsverträge entstanden Kosten der Energieerzeuger). Diese Erzeuger müssen nämlich die gesamte erzeugte Energie so verkaufen, dass der öffentliche und gleiche Zugang zu dieser Energie entweder durch eine offene Auktion auf einer Internetverkaufsplattform auf dem geregelten Markt oder durch den Verkauf auf den Warenbörsen gewährleistet ist. Bereits jetzt sind die Umsätze des Energiemarktes auf der Warenbörse für Energie (poln. Towarowa Giełda Energii) erheblich gestiegen. Besonders populär sind die Auktionen für Energie und der Warenterminmarkt (poln. Abk. RTT), bei denen sich das Verkaufsvolumen im Vergleich zum Jahr 2009 um 1000% erhöht hat. Energieauktionen sind dabei insbesondere deswegen eine optimale Plattform, da hier die Energiebetriebe ihre Pflicht zum öffentlichen Verkauf der Energie erfüllen können und zugleich die Kunden eine übersichtliche, schnell und leicht zugängliche Möglichkeit haben, den besten Preis zu erzielen.
Es bleibt zu hoffen, dass der Energiemarkt in Polen tatsächlich konkurrenzfähig wird. Diesbezüglich wird sich bald herausstellen, ob und in welchem Umfang die Energieerzeuger versuchen haben, die Anforderung, 15% der erzeugten Energie an der Börse zu verkaufen, zu umgehen, indem sie z.B. vor Inkrafttreten der neuen Vorschriften die gesamte Produktion der kommenden Jahre zugunsten der Distributionsgesellschaften des eigenen Konzerns verkauft haben. Kenner der Branche befürchten, dass die Energieversorger diese Pläne bereits verwirklicht haben und noch vor dem 09.08.2010 langfristige Verträge z.B. bis zum Jahr 2020 abgeschlossen haben, so dass der Börsenzwang zu einer Fiktion wird und der nächste Versuch, den Markt in Polen zu befreien, fehlschlägt.