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Umweltsenatorin Katrin Lompscher hat heute im Ausschuss für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz mitgeteilt, dass das Klimaschutzgesetz in dieser Legislaturperiode nicht vom Senat beschlossen werden wird. Diese Entscheidung ist einvernehmlich in der Koalition getroffen worden. Dazu erklärt die Senatorin:
„Die bundespolitischen Rahmenbedingungen erlauben es derzeit nicht, ein Klimaschutzgesetz für Berlin zu verabschieden. So hat das von Schwarz-Gelb beschlossene Energiekonzept die Möglichkeiten unseres Handelns auf Landesebene deutlich verschlechtert. Der Beschluss der Bundesregierung für eine verpflichtende umfassende Sanierung bestehender Gebäude wird erhebliche finanzielle Belastungen für Mieterinnen und Mieter nach sich ziehen. Anstelle der gebotenen mietrechtlichen Flankierung beabsichtigt die Bundesregierung, die Modernisierungsumlage sogar zu erhöhen. Zudem sind die Fördermittel für energetische Sanierungsmaßnahmen radikal gekürzt worden. Entlastende Regelungen beim Wohngeld für Geringverdienende oder bei den Kosten der Unterkunft für ALG II-Empfangende sind nicht vorgesehen.
Im Gegenteil: Auf die Bürgerinnen und Bürger kommen durch die Bundespolitik neue finanzielle Belastungen zu. So wurden gerade die Krankenkassenbeiträge für über 70 Millionen gesetzlich Versicherte erhöht. Für Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II wurden mit dem am Freitag beschlossenen Bundeshaushalt der Rentenbeitrag und das Elterngeld gestrichen. Für Wohngeldempfängerinnen und –empfänger entfällt künftig der Heizkostenzuschuss.
Klimaschutz braucht Mieterschutz. In der Mieterstadt Berlin leben überdurchschnittlich viele Menschen mit geringem Einkommen. Ordnungspolitische Vorgaben für mehr Klimaschutz, die vor allem diese Haushalte belasten und die durch Maßnahmen des Landes nicht kompensiert werden können, wollen wir nicht. Wir brauchen beim Klimaschutz eine faire und sozial tragbare Lastenverteilung zwischen Vermieter, Mieter und Staat. Der Senat hat deshalb eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht, um die derzeitige Modernisierungsumlage von 11 % auf 9 % abzusenken. Außerdem soll die Möglichkeit für allgemeine Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete von 20 % innerhalb von drei Jahren auf 15 % innerhalb von vier Jahren gesenkt werden.
Berlin wird seinen erfolgreichen Weg in der Klimaschutzpolitik fortsetzen. Wir arbeiten auf der Grundlage des breit gefächerten Klimapolitischen Arbeitsprogramms von 2008 weiter. Mit dem weiteren Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung, der Solarenergie, der Biomassenutzung, der Fortführung des Umweltentlastungsprogramms mit dem Schwerpunkt energetische Sanierung sowie der Weiterentwicklung von Energiesparpartnerschaften und Energiemanagement haben wir ein ganzes Bündel von klimapolitischen Maßnahmen, die dazu beitragen, die CO2-Bilanz weiter zu verbessern. Der Senat steht zu seinem Vorhaben, bis zum Jahr 2020 den CO2-Ausstoß um 40 % zu senken.“